MwSt.-Befreiung für Photovoltaik-Anlagen und Komponenten
ab dem 01.01.2023 gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG

Die deutsche Bundesregierung hat Ende 2022 eine Neuregelung zur Umsatzsteuer für bestimmte Photovoltaik-Anlagen beschlossen. Seit dem 01.01.2023 gilt für begünstigte Lieferungen innerhalb Deutschlands ein Nullsteuersatz (0 % MwSt.) gemäß § 12 Abs. 3 UStG.

Es handelt sich hierbei nicht um eine klassische Steuerbefreiung, sondern um einen gesetzlich festgelegten Umsatzsteuersatz von 0 %, der unter bestimmten Voraussetzungen Anwendung findet.

Preisdarstellung in unserem Online-Shop

Produkte, die unter die Regelung des § 12 Abs. 3 UStG fallen, werden in unserem Online-Shop mit 0 % Mehrwertsteuer ausgewiesen.

Artikel, die nicht begünstigt sind, werden weiterhin inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (19 %) angezeigt.

Da nicht alle Kunden (z. B. gewerbliche Wiederverkäufer oder Kunden aus dem Ausland) die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, bieten wir die Möglichkeit, auf der Produktdetailseite oder im Warenkorb per Checkbox alle Preise inkl. MwSt. anzeigen zu lassen.

Ist die Checkbox nicht aktiviert, wird – sofern zulässig – der Nullsteuersatz angewendet.

Wichtige Hinweise

Bitte beachten Sie, dass nicht alle Artikel unseres Sortiments unter die Mehrwertsteuerregelung fallen. Gemischte Warenkörbe aus Artikeln mit 0 % und 19 % MwSt. sind aus technischen Gründen ausgeschlossen.

Voraussetzungen für den 0 %-Mehrwertsteuersatz

Bei einer Bestellung ohne aktivierte MwSt.-Checkbox bestätigen Sie, dass alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die bestellten Komponenten dienen dem Betrieb einer von Ihnen selbst betriebenen Photovoltaikanlage.
  • Die Anlage hat oder wird nach Installation eine Bruttoleistung von maximal 30 kWp gemäß Marktstammdatenregister haben und/oder wird auf oder in der Nähe von Privatwohnungen oder gemeinwohlorientierten Gebäuden betrieben.
  • Die Artikel werden für eine eigene Neuanlage, Erweiterung oder den Austausch von Komponenten einer bestehenden eigenen PV-Anlage verwendet.
  • Batteriespeicher sind nur begünstigt, wenn sie im Zusammenhang mit einer begünstigten Photovoltaikanlage installiert werden.
  • Auch wesentliche Komponenten und Ersatzteile unterliegen dem Nullsteuersatz, sofern sie speziell dem Betrieb oder der Installation einer begünstigten PV-Anlage dienen.
  • Es erfolgt kein gewerblicher Weiterverkauf.
  • Die Photovoltaikanlage ist eine fest installierte Anlage und keine mobile Einrichtung.
  • Die Installation erfolgt innerhalb Deutschlands.

Rechtliche Hinweise

Bei falschen oder unvollständigen Angaben behalten wir uns vor, die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 % nachträglich zu berechnen.

Sie bestätigen, dass Ihre Angaben wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen erfolgen. Diese Angaben können steuerlich relevant sein und ggf. an Finanzbehörden übermittelt werden.

Falsche oder unvollständige Angaben können den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen.

Wir behalten uns vor, Bestellungen zu prüfen und bei Unklarheiten oder Abweichungen vom Gesetz anzupassen oder abzulehnen.

Gesetzliche Änderungen während laufender Aufträge behalten wir uns vor anzuwenden. In diesem Fall steht Ihnen selbstverständlich ein Rücktrittsrecht zu.

Stand: 26.01.2026